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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG-Jugend Landesverband Nordrhein findest du hier .

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Eigenständige Jugendarbeit

In der DLRG-Jugend übernehmen wir, als Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,   aktiv die Gestaltung unserer Umgebung. Wir sind nicht nur dabei, wenn es um die Planung eines Zeltlagers geht, sondern bringen auch unsere Meinungen und Standpunkte zu den verschiedenen Themen in die Arbeit der DLRG-Jugend in Nordrhein, in unserem Stammverband, der DLRG und in externen Gremien (beispielsweise in der Sportjugend oder der Politik) ein.

Für eine solche Selbstorganisation sind natürlich auch Regeln notwendig, die wir für uns ebenfalls eigenständig entwickeln. In der Jugendverbandsarbeit nennen wir diese Regeln „Jugendordnung“. Dieses Dokument ist für uns sehr wichtig, denn es legt fest, wie wir unser Zusammenleben und -arbeiten gestalten. In der DLRG-Jugend Nordrhein haben wir hierzu die Landesjugendordnung (LJO) geschrieben. Neben Regeln für die Zusammenarbeit auf der Landesebene bietet sie auch für unsere Arbeit in den Bezirken und Ortsgruppen eine Grundlage, damit nicht jede Gliederung eine eigene Jugendordnung schreiben muss.  

LandesJugendOrdnungs-Kommission

Um unsere Jugendordnung stetig weiterzuentwickeln, gibt es in der DLRG-Jugend Nordrhein ein eigenes Team, die LandesJugendOrdnungs-Kommission (LJO-Kommission). Die LJO-Kommission bearbeitet dabei alle Themen, die mit der LJO zusammenhängen.

Diese sind: 

- Vorprüfung von Gliederungsjugendordnungen und Unterstützung in der Erstellung 

- Beratung im Hinblick auf jugendrelevante Themen im Rahmen der Jugendordnung 

- Laufende Überprüfung der LJO auf Aktualität unter Berücksichtigung gültiger Rechtsprechung & Vorgaben der Bundesjugend 

- Stellung der Mandatsprüfungskommission bei (außerordentlichen) Landesjugendtagen 

Für eure Fragen zur Landesjugendordnung und der Anwendung in eurer Ortsgruppe oder eurem Bezirk haben wir unten auch einige Fragen (und Antworten) gesammelt, die uns regelmäßig erreichen. Sofern ihr weitere Fragen habt, könnt ihr euch gerne an unsere LJO-Kommission, euren Landesjugendvorstand und die Ansprechpartner*innen in der Geschäftsstelle wenden.   

Fragensammlung:

Das ist prinzipiell möglich, dazu müsste in der jeweiligen Ortsgruppe zu einem Jugendtag mit Wahl von Delegierten eingeladen werden. Hier ist auf die Form und Frist der Einladung und auf die Ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zu achten.

Nein, in der Landesjugendordnung ist das passive Wahlrecht (das Recht zu wählen) auf das Mindestalter von 16 Jahren festgeschrieben.

Nein, die Landesjugendordnung ist automatisch für Bezirks- und Ortsgruppenjugenden im LV Nordrhein gültig, sofern keine eigene Jugendordnung beschlossen wurde. Jede Ortsgruppe und jeder Bezirk kann aber eine eigene Jugendordnung beschließen (Jugendtag). Weiter ist die Zustimmung der Landesjugend und bei Ortsgruppenjugendordnungen auch der Bezirksjugend notwendig.

Ja. Alle Ortsgruppen im Bezirk müssen bei der Berechnung der Beschlussfähigkeit berücksichtigt werden.

Dies ist prinzipiell möglich. In den Jugendvorstand kann nur die in der jeweils gültigen Jugendordnung vorgesehenen Ämter gewählt werden. Es ist aber möglich eine eigene Jugendordnung zu beschließen, die eine höhere Anzahl an Vorstandsmitgliedern vorsieht. 

Hier gilt aus einer ordnungsrechtlichen Perspektive die gleiche Antwort wie bei der vorherigen Frage. Bisher hat sich aus unserer Sicht für unsere Jugend die Einrichtung einer solchen Position als nicht notwendig gezeigt.

Zu eurem Jugendtag (oder Jugendrat) solltet ihr ordnungsgemäß eingeladen haben.  Die Eröffnung des Jugendtages/-rates und alle Tagesordnungspunkte bis zum entsprechenden Tagesordnungspunkt “Einsetzen eines Tagungspräsidium” werden durch ein Mitglied eures Jugendvorstandes durchgeführt. Nach der Einsetzung des Tagungspräsidium übernimmt dieses die Durchführung der Versammlung (Jugendtag/-rat).

Ein Antrag zur Geschäftsordnung (GO-Antrag) ist ein Antrag, der den Ablauf einer Versammlung betrifft. Der Ablauf der Versammlung wird in der Geschäftsordnung geregelt, daher Antrag zur Geschäftsordnung. Über einen GO-Antrag muss unmittelbar (sofort) entschieden werden, er ist daher anderen Anträgen und Redebeiträgen vorzuziehen. Um einen GO-Antrag zu stellen hat es sich etabliert, beide Hände zu heben (In Abgrenzung zu einer “normalen” Meldung mit nur einer Hand) damit der GO-Antrag für die Tagungsleitung besser ersichtlich ist.

Wir freuen uns immer über tatkräftige Unterstützung. Im Fall der Landesjugendordnungs-Kommission wird das Team alle vier Jahre auf dem Landesjugentag gewählt. Wenn du Interesse an einer Mitarbeit hast kontaktiere uns gerne per Mail:

ljo-kommission@nordrhein.dlrg-jugend.de

Unsere Landesjugendordnung:

Hast du Fragen zu unserer Arbeit oder Interesse selbst Teil der LJO-Kommission zu werden, wende dich gerne an den Landesjugendvorstand oder schreib uns eine Mail.

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