Beim nebenstehenden Text, handelt es sich um einen Ausschnitt aus dem Informationsordner „Prävention Sexualisierter Gewalt”, der Ende 2014 an sämtliche Orts- und Bezirksjugenden ausgegeben wurde. Dies geschah im Rahmen eines Leitfadens und Ehrenkodexes des Landessportbundes (LSB) NRW, wodurch jegliche Gliederungen ein Schutzkonzept zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt entwickeln müssen. Zudem werden die Ausbilder, Betreuer, etc. aufgefordert, der Gliederung bzw. einer vorher bestimmten Person ihr polizeiliches Führungszeugnis vorzuzeigen, um eine potentielle Gefahr für Kinder und Jugendliche zu vermeiden.
Die DLRG ist eine der teilnehmenden Vereine, die dem Pilotprojekt eines Qualitätsbündnisses zur Prävention des LSB zugehören, um eine zielführende Umsetzung zu gewährleisten.
Ansprechpartnerinnen findet ihr bei der DLRG Nordrhein.
Sexualisierte Gewalt und sexueller Missbrauch sind keine neuen Erscheinungen. Es hat sie in der Vergangenheit schon immer gegeben.
Bekannt gewordene Ereignisse in den letzten Jahren, Vorfälle und Übergriffe in Institutionen wie Kirchen, Schulen, öffentliche Kinder- und Jugendeinrichtungen und auch Sportverbänden lassen das Ausmaß der Übergriffe mit sexualisiertem Hintergrund erahnen. Nicht bekannt gewordene Fälle deuten auf eine hohe Dunkelziffer hin.
Sexualisierte Gewalt und sexueller Missbrauch sind ein gesellschaftliches Phänomen, das sich durch viele Lebensbereiche zieht und auch vor der DLRG nicht halt macht. Den Gliederungen der DLRG Nordrhein sind viele Kinder und Jugendliche anvertraut und sie stellen für Täter/-innen, die oftmals strategisch vorgehen, einen besonderen potentiellen Gefährdungsbereich dar, weil sie sich gern dort aufhalten, wo sie leicht Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufbauen können.
Deshalb steht auch die DLRG Nordrhein in einer besonderen Verantwortung, Kinder und Jugendliche im Verband und in den Gliederungen vor sexuellen Grenzverletzungen und Übergriffen zu schützen und zu bewahren.
Es gilt, die Sensibilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schärfen und geeignete Maßnahmen und Vorkehrungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln, die potentiellen Täterinnen und Tätern den Zugang zu Kindern und Jugendlichen verwehrt oder zumindest erschwert, sowie Anzeichen von sexualisierter Gewalt und Übergriffen zu erkennen und auf konkrete Verdachtsfälle vorbereitet zu sein.
Reiner Wiedenbrück & Claudia Kieven
Hilfetelefon sexualisierte Gewalt
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