Unsere Gremien
Die DLRG-Jugend Nordrhein bildet drei Organe:
Dabei handelt es sich um regelmäßige Versammlungen von Mitgliedern, die bestimmte Aufgaben haben und über die Arbeit der Landesjugend beschließen. Wer stimmberechtigt ist und teilnimmt, regelt die Landesjugendordnung, die wiederum nur durch den Landesjugendtag geändert werden kann.
Landesjugend-TAG
Der Landesjugendtag ist das oberste Gremium der DLRG-Jugend Nordrhein. Dazu treffen sich alle drei Jahre die gewählten Delegierten der Bezirksjugenden des Landesverbands Nordrhein und die Mitglieder des Landesjugendvorstands. Diese sprechen über die Verbandspolitik, die Organisation und die Finanz- und Vermögensangelegenheiten der DLRG-Jugend Nordrhein. Außerdem wählt der Landesjugendtag den Landesjugendvorstand, die Kassenprüfer und die Delegierten zum Bundesjugendtag.
Landesjugend-RAT
Beim Landesjugendrat kommen die Bezirksjugendvorsitzenden und die Mitglieder des Landesjugendvorstand zweimal im Jahr zusammen. Diese werden als Frühjahrsrat und Herbstrat bezeichnet. Auf einem Landesjugendrat berät und beschließt die DLRG-Jugend Nordrheinr alles, was nicht ausdrücklich dem Landesjugendtag vorbehalten ist. Insbesondere die Finanzplanung steht einmal im Jahr auf der Tagesordnung.
Einladefrist: 2 Monate
Antragsfrist: 1 Monat
Einladefrist: 4 Wochen
Antragsfrist: 2 Wochen
Alle Informationen zu den Gremien der DLRG-Jugend Nordrhein sind in unserer Landesjugendordnung zu finden.
Solltest du darüber hinaus Fragen haben, kannst du dich gerne an die LJO-Kommission oder den Landesjugendvorstand wenden.